NEWS AUS DER PRAXIS...

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Zweiklassenmedizin? Nein!

Die Kostenbremse-Initiative will die von der Grundversicherung bezahlten Gesundheitsleistungen an die Lohnentwicklung und die Wirtschaftsleistung knüpfen. Der Mechanismus ist absurd und führt zur Zweiklassenmedizin. 
Rationierung und ausufernde Bürokratie sind die Folge.
www.nein-zur-kostenbremse.ch

Diabetes Beratung...

Benötigen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Diabeteserkrankung, auch bekannt als Zuckerkrankheit? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere Diabetes-Beratung bietet Ihnen individuelle Betreuung rund um das Thema Diabetes und steht Ihnen zur Seite, um Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen einen massgeschneiderten Behandlungsplan zu entwickeln.

Im Erstgespräch nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihre persönliche Situation zu verstehen und Ihre Ziele zu definieren. Dabei berücksichtigen wir nicht nur Ihre medizinischen Bedürfnisse, sondern auch Ihre Lebensumstände und persönlichen Vorlieben.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
  • Umfassende Anamnese und Diagnostik

  • Ernährungsberatung und individuelle Ernährungspläne
  • Schulung im Umgang mit Blutzuckermessgeräten und Insulintherapie
  • Begleitung bei der Gewichtsreduktion und dem Management von Begleiterkrankungen
  • Psychologische Unterstützung und Motivationsgespräche
Nach dem Erstgespräch begleiten wir Sie kontinuierlich auf Ihrem Weg zu einem gesünderen Leben mit Diabetes. Regelmässige Kontrollen und Nachsorgetermine helfen uns dabei, Ihren Fortschritt zu überwachen und gegebenenfalls Anpassungen am Behandlungsplan vorzunehmen.
Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit Sie Ihren Diabetes erfolgreich managen können und dabei ein aktives und erfülltes Leben führen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre persönliche Diabetes-Sprechstunde und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Gesundheit verbessern!

Was ändert 2024

  • Generika-Förderung 
    Seit dem 1. Januar 2024 gilt für kassenpflichtige Originalmedikamente, die nicht mehr patentgeschützt sind und für die günstige Medikamente mit identischem Wirkstoff (sogenannte Generika) erhältlich sind, ein erhöhter Selbstbehalt von 40 %. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
     
  • Rezeptpflicht

    Nach eidg. Recht sind wir verpflichtet, Ihnen vor der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ein Rezept auszustellen. Mit diesem Rezept können Sie Ihre Arzneimittel z. Bsp. in einer öffentlichen Apotheke oder bei einer Versandhandelsapotheke beziehen. Sie können aber auch auf die Ausstellung eines Rezeptes verzichten und die Arzneimittel direkt bei uns beziehen.  Bitte teilen Sie dies dem Empfangsteam mit. Wir werden Sie jährlich bitten, Ihren Entscheid zu bestätigen. Ihren Entscheid können sie auch jederzeit ändern, respektive widerrufen.